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Sie sind Anwältin oder Anwalt? Wir finanzieren Ihren Gerichtsprozess

Unsere Prozesskostenfinanzierung für Rechtsanwälte

Sie vertreten einen Mandanten, es besteht für den zu führenden Prozess aber keine Rechtsschutzversicherung oder diese deckt die Kosten nicht? Ihr Mandant schreckt daher vor einem möglicherweise vielversprechenden Prozess zurück? Und Sie möchten ihn überzeugen, den Prozess wegen der guten Erfolgsaussichten zu führen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Prozesskostenfinanzierung ist eine gute Möglichkeit, Ihrem Mandanten dennoch zu seinem Recht zu verhelfen.

Hier können Sie gerne den Fall von uns als Prozessfinanzierer zwecks einer Kostendeckung überprüfen lassen. Es besteht, sofern es von Ihnen gewünscht wird, auch die Möglichkeit, dass Sie Ihren Mandanten im Prozess sodann selbst vertreten. Wir behalten uns jedoch aufgrund unserer Prozesskostenhaftung eine diesbezügliche Entscheidung vor.

Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus, wir melden uns bei Ihnen!

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Wie funktioniert die Prozessfinanzierung für Anwälte?

 

Prozessfinanzierung für Anwälte

Im Normalfall treten Anwälte vor der Prozesskostenfinanzierung mit einem konkreten Fall an uns heran. Unsere Rechtsexperten beurteilen die Prozesschancen vorab. Dabei erkundigen wir uns etwa über außergerichtliche Gespräche, falls diese stattgefunden haben, und prüfen die relevanten Unterlagen.

Ist unsere Risikorechnung positiv, übernehmen wir als Prozesskostenfinanzierer die gesamten Verfahrenskosten für Ihren Mandanten.

Sie haben auf Wunsch die Möglichkeit, Ihren Mandanten persönlich zu vertreten. Gerne vermitteln wir im Zuge unserer Prozessfinanzierung einen Anwalt, der auf den betreffenden Rechtsbereich spezialisiert ist. Wir stehen in direktem Kontakt zu Spezialisten der jeweiligen Fachgebiete.

Der Ausgang des Rechtsstreits entscheidet bei unserer Finanzierung der Gerichtsprozesse unseren Anteil. Ist der Prozess erfolgreich, so erhalten wir als die Prozessfinanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrages. Ist der Gerichtsprozess nicht erfolgreich, entstehen Ihrem Mandanten jedoch keine Kosten. In diesem Fall übernehmen wir die gesamten Verfahrenskosten.

Falls Sie Ihren Mandanten persönlich vertreten, übernehmen wir selbstverständlich Ihr Anwaltshonorar (zum Lokaltarif). Ihr Mandant geht bei einer Partnerschaft mit uns somit kein Risiko ein.

Typische Prozessarten für die Prozesskostenfinanzierung

Wir übernehmen unterschiedliche Prozesse für Ihre Mandanten. Nach Ihrer Erstanfrage evaluieren wir die Erfolgschancen und melden uns zeitnahe bei Ihnen. Zu unseren typischen Prozessen zählen Vertragsbrüche: Werden Vereinbarungen nicht eingehalten, zustehende Provisionen nicht bezahlt oder Leistungen verweigert, so entsteht Ihrem Mandanten ein Unrecht, welches eingeklagt werden sollte.

Sie können uns aber gerne auch wegen anderer Prozessfälle kontaktieren. Ausgeschlossen sind von unserer Seite lediglich Prozesse zu den Themen Unterhalt und Scheidung, Strafsachen, Forderungen mit Auslandsbezug, Prozesse mit bereits negativen Gerichtsentscheidungen oder anhängigen Prozessen und alle Causen, die in Zusammenhang mit einem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren stehen.

Bei anderen Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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